Beschwerdeverfahren nach dem LkSG
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards in globalen Lieferketten. In Umsetzung dieses Gesetzes unterhält die AHS-Gruppe in Deutschland ein Hinweisgebersystem, über das sowohl Mitarbeiter von AHS als auch unternehmensexternen Personen Beschwerden nach dem LkSG einreichen können.
Die Beschwerde kann in schriftlicher oder mündlicher Form (E-Mail, Brief, telefonisch etc.) gerichtet werden an:
AHS Aviation Handling Services Gmbh
Eric Weijers
Airport Plaza, Haus D, Ebene 4
Telefon: 040 5075 3839
humanrights@ahs-aero.de
Der Hinweisgeber erhält zu seiner Beschwerde eine Eingangsbestätigung. Die Identität des Hinweisgebers wird vertraulich behandelt.
Einzelheiten finden sich in unserer Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG, welche hier abgerufen werden kann.
Einzelheiten zu der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens können hier abgerufen werden.